Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Wir erfüllen mit Gewissenhaftigkeit und unparteilicher Wahrnehmung die Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der im BGB vorgeschriebenen Regelungen und der allgemein anerkannten kaufmännischen  Grundsätze und Gepflogenheiten. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den Empfehlungen des Verbands Deutscher Makler VDM. Sie dienen der fairen Sicherung gegenseitiger Rechte und Pflichten. Wir sind jederzeit gerne bereit Rückfragen zu den Geschäftsbedingungen zu beantworten.

  • Alle unsere Angebote und Mitteilungen sind nur an Sie - den Adressaten persönlich- gerichtet und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem  nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen  Provision zu ersetzen.
     
  • Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußangelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies  unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
     
  • Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie  andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen  und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
     
  • Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung  erreicht wird.
     
  • Sofern in den Exposés keine anderen Gebühren genannt sind, beträgt die Maklercourtage 6% zuzügl. der gesetzlichen MwSt. des jeweiligen Kaufpreises. Die Maklergebühr für die Nachweis- und/oder  Vermittlungstätigkeit zahlt der Käufer. Sie wird fällig am Tag des notariellen Vertragsabschlusses über eines der nachgewiesenen bzw. vermittelten Objekte.
     
  • Der Auftraggeber erkennt an, daß spätere Direktangebote des Verkäufers oder Angebote Dritter über ein  nachgewiesenes Objekt den Ursachenzusammenhang zwischen Maklernachweis und einem eventuellen  Vertragsabschluß  nicht unterbrechen.
     
  • Unsere Objektangebotsangaben basieren auf Informationen, die uns vom Verkäufer oder Vermieter erteilt  wurden. Wir können deshalb keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben übernehmen. Sofern  erforderlich, sind wir jedoch gerne bei der Überprüfung der Angaben behilflich. Ein Zwischenverkauf bzw.  eine zwischenzeitliche Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

 

Impressum
Kontakt /contactImpressumAGB