Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Wir erfüllen mit
Gewissenhaftigkeit und unparteilicher Wahrnehmung die Interessen unserer
Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der im BGB vorgeschriebenen
Regelungen und der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und
Gepflogenheiten. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den
Empfehlungen des Verbands Deutscher Makler VDM. Sie dienen der fairen Sicherung
gegenseitiger Rechte und Pflichten. Wir sind jederzeit gerne bereit Rückfragen
zu den Geschäftsbedingungen zu beantworten.
- Alle unsere Angebote und Mitteilungen sind nur an Sie - den
Adressaten persönlich- gerichtet und müssen vertraulich behandelt werden.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem
nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den
Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
- Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußangelegenheit
bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung
der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
- Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder
über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits
verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis
geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich
unserer Objekte abzulehnen.
- Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen
Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen
und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für
uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die
von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche
Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der
Zwangsversteigerung erreicht wird.
- Sofern in den Exposés keine anderen Gebühren genannt sind,
beträgt die Maklercourtage 6% zuzügl. der gesetzlichen MwSt. des
jeweiligen Kaufpreises. Die Maklergebühr für die Nachweis- und/oder
Vermittlungstätigkeit zahlt der Käufer. Sie wird fällig am Tag des
notariellen Vertragsabschlusses über eines der nachgewiesenen bzw.
vermittelten Objekte.
- Der Auftraggeber erkennt an, daß spätere Direktangebote des
Verkäufers oder Angebote Dritter über ein nachgewiesenes Objekt den
Ursachenzusammenhang zwischen Maklernachweis und einem eventuellen
Vertragsabschluß nicht unterbrechen.
- Unsere Objektangebotsangaben basieren auf Informationen, die
uns vom Verkäufer oder Vermieter erteilt wurden. Wir können deshalb
keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben
übernehmen. Sofern erforderlich, sind wir jedoch gerne bei der
Überprüfung der Angaben behilflich. Ein Zwischenverkauf bzw. eine
zwischenzeitliche Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
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