Sachverständigen-Gutachten
In unserer
Funktion als Sachverständige für die Bewertung von unbebauten und bebauten
Grundstücken erstellen wir gemäß IHK-Richtlinien folgende
Sachverständigen-Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes:
- für Familienrechtsangelegenheiten
z.B. bei Scheidungen,
Erbschaften, Pflichtteilsansprüchen
- für steuerliche Zwecke
Häufig wird Eigentum
steuerlich von den Finanzbehörden zu hoch taxiert (nicht zuletzt
wegen des Marktpreisverfalls der letzen Jahre). Durch Vorlage
entsprechender Gutachten können Steuerforderungen korrigiert werden.
- für Gerichtsverfahren
Einschätzung von
Wertminderungen und Beeinträchtigungen.
Sachverständige
verpflichten sich, ihre Gutachten nur gemäß des Auftrags unparteiisch, unabhängig
und objektiv in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.