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Sachverständigen-Gutachten

Sachverständigen-Gutachten

 

In unserer Funktion als Sachverständige für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken erstellen wir gemäß IHK-Richtlinien folgende Sachverständigen-Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes:

 

  • für Familienrechtsangelegenheiten
    z.B. bei Scheidungen, Erbschaften, Pflichtteilsansprüchen
     
  • für steuerliche Zwecke
    Häufig wird Eigentum steuerlich von den Finanzbehörden zu hoch taxiert (nicht zuletzt  wegen des Marktpreisverfalls der letzen  Jahre). Durch Vorlage entsprechender Gutachten können Steuerforderungen korrigiert werden.
     
  • für  Gerichtsverfahren
    Einschätzung von Wertminderungen und Beeinträchtigungen.

 

Sachverständige verpflichten sich, ihre Gutachten nur gemäß des Auftrags unparteiisch, unabhängig und objektiv in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

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