Makleralleinauftrag
NUR SO
IST DIE VOLLE MAKLERLEISTUNG SICHER
Gut beraten
ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen
Alleinauftrag erteilt. „Damit verpflichtet er den Makler für die Vertragslaufzeit
zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten
Abschluss zu bringen", erläutert Jürgen Michael Schick,
Bundespressesprecher des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). Zu diesen
Aktivitäten zählt insbesondere auch, dass der Makler auf eigene Kosten
angemessene Werbemaßnahmen durchführt.
Im Gegenzug
verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten.
Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine
Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der
kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst
seines Kunden.
Anders ist
es bei einem allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen
besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er kann einfach
abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es
bei Allgemeinaufträgen häufig geschieht, verschiedene Makler parallel
beauftragt, läuft der mögliche Käufer Gefahr, am Ende mehrmals die volle
Provision bezahlen zu müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren
Seiten angebotene Immobilie „zu Tode angeboten" werden kann.
„Alle
Erfahrungen zeigen, dass eine Immobilie, die zu oft und von zu vielen
gleichzeitig angeboten wird, oftmals unverkäuflich wird", berichtet Jürgen
Michael Schick. Gelegentlich anders lautende Ratschläge hält der IVD-Sprecher
nicht für stichhaltig. „Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle
Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand
leichtfertig verzichten. Denn auch hier gilt: zu viele Köche verderben den
Brei.