Zum 01. Januar 2045 ist das Ziel der Klimaneutralität gesetzlich festgelegt. Daraus ergeben sich hohe Ansprüche an den zukünftigen Zustand aller Gebäude. Aus der daraus resultierenden deutschen Gesetzgebung zu Gebäudeeffizienz, Heizungstechnik und CO2-Emissionen bestehen bei vielen Immobilieneigentümern und Verwaltern derzeit große Unsicherheiten.
Um hier eine Orientierung zu geben, hat der Immobilienverband Deutschland (IVD) zusammen mit dem Energieberatendenverband (GIH) und dem Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement (bved) ein verständliches Gebäuderaster entwickelt.
Bei dem Gebäuderaster geht es um zwei wesentliche Bezugspunkte, wie den Stand der Gebäudeeffizienz und die Art der Beheizung und deren verbleibende Betriebsdauer.
Baujahr, Nutzungsart oder weitere technische Details werden als weitere Faktoren noch nicht berücksichtigt.
Heizungsstand und Gebäudeeffizienz werden als Achsen in einer Matrix dargestellt. Nach den Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) erfolgt die Einstufung der Gebäudeeffizienz und nach den Vorgaben des deutschen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfolgt die Einstufung der Beheizung der Immobilie.
Aus der Zuordnung ergeben sich sieben Kategorien für die das Raster konkrete Informationen zu notwendigen Handlungsbedarfen enthält.
Bei den schlechtesten Klassen (F,G,H) sind die Maßnahmen an den Immobilien besonders wichtig. Durch hohe Kosten für fossile Brennstoffe, wie Öl und Gas und entsprechende CO2-Emissionen entstehen hohe zusätzliche Kosten für die Eigentümer.
Das Gebäuderaster bietet für Anwender mit mehr oder weniger Expertise eine gute erste Orientierung.






