Energiewende GEG 2023: Was ist für Immobilienbesitzer zu beachten?
1. Heizung im Neubau: Ab dem 01.01.2024 müssen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) in Neubauten alle Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Alle Heizungen, die vorher eingebaut wurden, können