Die Bundesregierung vollzieht einen klaren Kurswechsel: Das bisherige Heizungsgesetz wird abgeschafft und durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt – noch vor Juli 2026. Für Immobilieneigentümer bedeutet das vor allem eines: mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl und Nutzung von Heizsystemen.
Was ändert sich konkret?
Die bislang viel diskutierte 65-%-Regel entfällt. Künftig gibt es keine verpflichtenden Vorgaben mehr, wonach neue Heizungen zu einem festen Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Auch bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden – eine Austauschpflicht besteht nicht. Beim Heizungstausch erhalten Eigentümer deutlich mehr Spielraum. Ob Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösungen oder auch Gas- und Ölheizungen: Die Entscheidung liegt künftig beim Eigentümer. Allerdings gilt für fossile Heizsysteme eine schrittweise Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029, um langfristig den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Ab 2030 gilt für Neubauten ein Nullemissionsstandard. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen der Energieausweise werden entsprechend den europäischen Vorgaben bis Ende 2029 harmonisiert.
Fokus auf klimafreundliche Entwicklung:
Neu ist zudem die stärkere Einbindung der Energieanbieter: Für neu installierte Gas- und Ölheizungen wird ab 2028 der Einsatz sogenannter „grüner“ Brennstoffe verpflichtend. Dazu zählen unter anderem Biomethan, Wasserstoff und synthetische Energieträger. Parallel dazu wird der Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen vorangetrieben. Ziel ist es, klimafreundliche Alternativen zu stärken und gleichzeitig mehr Preistransparenz für Verbraucher zu schaffen.
Schutz für Mieter und stabile Förderung:
Auch Mieter sollen profitieren: Neue Regelungen sollen überhöhte Heizkosten verhindern und mehr Wettbewerb unter Wärmeanbietern ermöglichen. Positiv für Eigentümer bleibt zudem die Förderung: Staatliche Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind weiterhin bis mindestens 2029 gesichert.
Fazit:
Mit dem neuen Gesetz setzt die Politik auf Flexibilität statt Verpflichtung. Eigentümer können ihre Investitionen künftig individueller planen, während gleichzeitig der Weg in Richtung klimafreundliches Heizen offenbleibt.
Quelle: „Das Hauseigentum“ Ausgabe 4/2026






