Fristen für alte und neue Kaminöfen

Für Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, endet die Übergangsfrist Ende 2024. Die Weiterbenutzung ist nur erlaubt, wenn die Emissionswerte von maximal 4 g Kohlenmonoxid und 0,15 g Staub eingehalten werden. Öfen ab dem 22. März 2010 dürfen maximal 2 g Kohlenmonoxid und 0,075 g Staub ausstoßen und müssen einen Wirkungsgrad von 75 % haben. Für neue Öfen ab dem 31. Dezember 2024 gelten strengere Grenzwerte von 1,25 g Kohlenmonoxid und 0,04 g Staub bei ebenfalls 75 % Wirkungsgrad.

(vgl. Quelle: Das Hauseigentum Nr. 10/2024)

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